AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf Verträge zwischen dem Münchner Symphoniker e.V. (im Nachfolgenden „Münchner Symphoniker“) und dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“).

Durch den Erwerb oder die Verwendung einer Eintrittskarte („Ticket“) akzeptiert der Kunde die Geltung und Einbeziehung dieser AGB in den jeweiligen Vertrag.

I. Sonderbestimmungen für den Kartenverkauf im Webshop

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Münchner Symphoniker mit der Reservierung, dem Kauf und der Lieferung von Eintrittskarten, sofern sie über den Webshop unter der URL http://muenchner-symphoniker.muenchenticket.net gebucht werden (Online-Buchungen). Die AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Münchner Symphonikern und ihren Kundinnen und Kunden. Mit Erwerb bzw. Reservierung eines Tickets gelten diese Bedingungen als vereinbart. Sie sollten diese Bedingungen für Ihre Unterlagen ausdrucken oder speichern, da auf unserer Website nur die jeweils aktuelle Fassung verfügbar ist.

1. Allgemeine Hinweise zum Kartenverkauf Online-Buchungen

1.1 Der Web-Shop wird im Auftrag der Münchner Symphoniker von der München Ticket GmbH (im Nachfolgenden „München Ticket“), Seidlstr. 30, 80335 München betrieben. München Ticket handelt ausschließlich als gewerblicher Vermittler im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Die AGB der München Ticket GmbH sind unter www.muenchenticket.de einzusehen. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen der Käuferin / dem Käufer und den Münchner Symphonikern zustande.

1.2 Die Käuferin / Der Käufer muss sich bei Online-Buchungen bzw. Reservierungen registrieren. Die Käuferin / Der Käufer vergibt dabei ihr / sein Passwort selbst. Das Passwort sowie die übrigen Kundendaten können im Kundenkonto von der Käuferin / dem Käufer selbst jederzeit geändert werden. Die Münchner Symphoniker empfehlen, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Die Käuferin / Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von ihrem /seinem Passwort erhalten. Die Käuferin / Der Käufer haftet für jeden schuldhaften und von ihr / ihm verursachten Missbrauch.

1.3 Die Münchner Symphoniker behalten sich vor, das Ticketangebot für den Webshop jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Webshop zeitweise oder ganz zu schließen. Bereits abgeschlossene Verträge zwischen den Münchner Symphonikern und der Kundin / dem Kunden bleiben hiervon unberührt.

1.4 München Ticket benutzt ein sicheres Verfahren bei der Online-Übertragung von Kundendaten im Rahmen des Bestellvorgangs (vgl. AGB MT 10.). Sofern die Kundin / der Kunde bei der Registrierung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und die Kundin / der Kunde über Angebote der Münchner Symphoniker informiert.

1.5 Die Weitergabe der Kundendaten an Dritte durch die Münchner Symphoniker ist ausgeschlossen.

1.6 Besucher der Veranstaltung erklären mit dem Kauf der Tickets ihre Einwilligung dazu, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung durch die Münchner Symphoniker selbst oder durch Dritte vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und/oder öffentlich bzw. nichtöffentlich wiedergegeben werden dürfen (u.a. in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Bilddatenbanken, in Content-Management-Systemen (CMS), in publizistischen Blogs und oder Foren, in Social Networks wie Facebook, in digitalen Newslettern im Intranet sowie auf CD, DVD, Blue-Ray-Disk und sonstigen Speichermedien). Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen etwaigen Vergütungsanspruch. Den Münchner Symphonikern werden alle hierfür erforderlichen Rechte eingeräumt.

2. Bestellvorgang und Kauf im Webshop der Münchner Symphoniker

2.1 Die Webseiten der Münchner Symphoniker und von München Ticket enthalten kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundin / den Kunden ("invitatio ad offerendum"). Durch das Absenden der Kartenbuchung bzw. der Kartenbestellung gibt die Kundin / der Kunde ein Angebot für einen Vertragsabschluss ab. Er erhält erst in einem weiteren Schritt eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs bzw. der Kartenreservierung (Auftragsbestätigung), womit der Vertrag zwischen den Münchner Symphonikern und der Kundin / dem Kunden im Falle der Bezahlung mit Kreditkarte/SOFORT-Überweisung zustande kommt. Mit der Wahl der Bezahlart Überweisung kommt der Vertrag mit Zahlung der Rechnung innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels zustande. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang.

2.2 Kartenbestellungen sind verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Werden Karten bzw. Reservierungen nicht bis zum angegeben Zeitpunkt bezahlt oder liegt bei einer Bestellung per Kreditkarte keine ausreichende Kreditkartendeckung vor, dann sind die Münchner Symphoniker berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets zu sperren. Die Tickets bzw. die reservierten Plätze gehen dann automatisch wieder in den freien Verkauf. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

2.3 Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Im Falle, dass eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, sind neue Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen nicht möglich.

2.4 Die Münchner Symphonikern sind bei Verlust nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht zurückgenommen oder erstattet. Sowohl Firmen- als auch Privatkunden können per Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express) bezahlen. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt sofort. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

2.5 Besondere Bedingungen für die Nutzung von "print@home" (Selbstausdruckeintrittskarten): Bei einzelnen Veranstaltungen kann zusätzlich zu den Lieferarten „Versand“, „Abholung“ und „Hinterlegung an der Abendkasse“ die Option "print@home" gewählt werden. Bei diesem Ticket handelt es sich um ein elektronisches Ticket, das direkt nach dem Bestellvorgang am kundeneigenen Drucker ausgedruckt werden kann. Mit Nutzung dieser Bestellart erklärt sich der Kartenkäufer mit den mit diesem Ticket verbundenen Abwicklungs-, Einlass- und Zahlungsbedingungen vollumfänglich einverstanden. Insbesondere gilt:

•    Print@home-Tickets werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig.

• Auf dem/n print@home-Ticket/s ist der Ticket-Käufer aufgeführt. Es ist möglich, dass auch eine andere Person die Veranstaltung besucht. In jedem Fall muss die Person, die die Veranstaltung besucht, sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

• Das unbefugte Vervielfältigen von Tickets ist untersagt. Für den Fall, dass von dem Ticket dennoch Kopien auftauchen, behält sich München Ticket bzw. die Münchner Symphoniker das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. des unbefugt vervielfältigten Tickets den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Weiterhin behält sich München Ticket bzw. die Münchner Symphoniker das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwerts der vervielfältigten Tickets zu verlangen. Die Münchner Symphoniker tragen keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch dieses Tickets verursachte Unannehmlichkeiten.

• Der Verlust eines Tickets ist unverzüglich schriftlich (z.B. per E-Mail an info@muenchenticket.de) anzuzeigen.

2.6 Der postalische Versand der Tickets erfolgt durch München Ticket auf Kosten (Bearbeitungs-/Versandgebühr s.o.) und Risiko des Kunden. München Ticket behält sich vor, das Versandunternehmen nach freiem Ermessen auszuwählen.

2.7 Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Zugang der per E-Mail versandten Auftragsbestätigung sowie nach Zugang der Tickets, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen zweier Arbeitstage) nach Erhalt der Sendung bzw. der Auftragsbestätigung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an info@muenchenticket.de, oder per Brief an München Ticket GmbH, Customer Care Center, Postfach 201413, 80014 München, oder per Telefax an +49 89 54818154).

II. Allgemeine Bestimmungen für den Erwerb von Eintrittskarten und Abonnements und den Besuch von Veranstaltungen

Die in diesem Teil II geregelten Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch von Veranstaltungen. Vertragsgegenstand ist der Erwerb der Eintrittskarte(n) und der Besuch der entsprechenden Veranstaltung durch den Kunden sowie ggf. die Bereitstellung eines Sitzplatzes (ggf. in der vereinbarten und auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Preiskategorie).

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1. Der Vertrag zum Erwerb einer Eintrittskarte kann vom Kunden über die folgenden Vertriebskanäle geschlossen werden:

a) über den Webshop ab dem 18. Juni 2018,

b) telefonisch,

c) per Fax oder E-Mail,

d) per Brief/Post (inkl. Bestellschein in der Abonnement-Broschüre/Bestellkarte im Leporello),

e) über eine autorisierte Vorverkaufsstelle,

f) über die Abendkasse.

1.2. Der Vertrag zwischen den Münchner Symphonikern und dem Kunden auf Erwerb einer Eintrittskarte kommt durch Angebot und Annahme in Abhängigkeit des gewählten Vertriebswegs nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande:

a) Im Falle der Bestellung über den Webshop finden die Sonderbestimmungen für den Kartenverkauf im Webshop (I.) Anwendung.

b) Auf die telefonische Bestellung des Kunden (§ 1.1 lit. b) übersenden die Münchner Symphoniker dem Kunden ein konkretes Angebot unter Beifügung einer Rechnung. Der Kunde nimmt das Angebot mit Zahlung der Rechnung innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels an. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang.

c) Auf die Bestellung per Fax oder E-Mail (§ 1 1. lit. c) sowie per Brief/Post (§ 1.1 lit. d) übersenden die Münchner Symphoniker dem Kunden ein konkretes Angebot unter Beifügung einer Rechnung. Der Kunde nimmt das Angebot mit Zahlung der Rechnung innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels an. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang.

d) In den Fällen der Bestellung über eine autorisierte Vorverkaufsstelle (§ 1.1 lit. e) sowie dem Kauf einer Eintrittskarte an der Abendkasse (§ 1.1 lit. f) kommt der Vertrag mit dem Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Mitarbeiters der Vorverkaufsstelle bzw. der Abendkasse, spätestens mit der Übergabe der Eintrittskarte(n) an den Kunden zustande. Es gelten außerdem die Bedingungen der Vorverkaufsstelle zum Vertragsschluss.

1.3. Bestellungen der Eintrittskarten können nur bei ausreichend vorhandenen Kartenkontingenten angenommen werden. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und bearbeitet.

1.4. Sollte der Kunde im Falle der Bestellung mittels Fernkommunikationsmittel (Webshop, Telefon, Brief, E-Mail oder Fax) binnen 14 Werktagen nach Zugang der Bestellung bei den Münchner Symphonikern keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. die bestellten Eintrittskarten erhalten haben, ist er verpflichtet, sich mit den Münchner Symphonikern in Verbindung zu setzen. Hat der Kunde die Umstände, auf Grund derer er die Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. die bestellten Tickets nicht erhalten hat, allein oder weit überwiegend zu verantworten, ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Preise, Versandkosten und Zahlungsmittel

2.1. Die angegebenen Preise sind die Nettoeinzelkartenpreise der Münchner Symphoniker.

2.2. Soweit die Eintrittskarten dem Kunden übersandt werden, erfolgt der Versand per Post. Es wird eine allgemeine Service- und Versandgebühr in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Sofern nicht anders vereinbart, werden Tickets innerhalb Deutschlands unversichert durch die Deutsche Post AG versandt. Die Wahl einer anderen Versandart nach billigem Ermessen bleibt vorbehalten.

2.3. Für die Bezahlung stehen dem Kunden grundsätzlich und in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:

a) Barzahlung

b) Rechnung

c) Kreditkarte (Master Card, Visa, American Express)

d) Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren

e) SOFORT-Überweisung

Die Belastung erfolgt mit Bestellannahme. Es steht im freien Ermessen der Münchner Symphoniker, dem Kunden in Abhängigkeit der Umstände und des gewählten Vertriebswegs nicht alle, sondern nur einzelne der vorbezeichneten Zahlungsmittel zur Auswahl anzubieten.

2.4. Für die Zahlungsart Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren (§ 2.3 lit. d) lautet die Gläubiger-Identifikationsnummer DE34ZZZ00002103384. Die Mandatsreferenz wird bei Eingang/Bearbeitung der Bestellung vergeben und entspricht der Kundennummer. Wird bei der gewählten Zahlungsart Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren (§ 2.3 lit. d) die Lastschrift vom kontoführenden Kreditinstitut zurückgegeben, ist der Kunde den Münchner Symphonikern zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (v.a. Kosten der Lastschriftrückgabe, insbesondere die dadurch entstehenden Bankgebühren) verpflichtet. Weitere Ansprüche der Münchner Symphoniker aus Verzug und Nichtleistung bleiben unberührt.

2.5. Die Münchner Symphoniker können die persönlichen Daten des Kunden, seine Bankdaten, Kreditkartennummer (einschließlich CVC-Nummer und Ablaufdatum) zum Zweck des Zahlungsvorgangs verwenden und an die ausführenden Geldinstitute und Zahlungssystemanbieter weitergeben. Der Kunde erklärt mit Bekanntgabe der Daten sein Einverständnis zu deren Verwendung und dass die von ihm angegebenen Daten korrekt sind. Weiterhin erklärt der Kunde mit Bekanntgabe der Daten, dass das Konto über eine ausreichende Deckung verfügt.

3. Ermäßigungen

3.1. Schüler, Studenten, Auszubildende und München-Pass-Inhaber erhalten eine Ermäßigung auf den Preis der Eintrittskarte in Höhe von 25 % (inkl. Vorverkaufs- u. Systemgebühr), wenn im Zeitpunkt der Veranstaltung der Grund, der zur jeweiligen Ermäßigung berechtigt, noch besteht. Für einzelne Veranstaltungen kann eine abweichende Ermäßigung festgelegt sein.

3.2. Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 % erhalten gegen Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung auf den Preis der Eintrittskarte in Höhe von 50 % (inkl. Vorverkaufs- u. Systemgebühr). Ist eine Begleitperson in dem Schwerbehindertenausweis angegeben (Merkzeichen „B“ im Ausweis), erhält diese ebenfalls die o.g. Ermäßigung. Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen (Merkzeichen „B“ im Ausweis) erhalten 50 % Ermäßigung auf den Preis der Eintrittskarte (inkl. Vorverkaufs- u. Systemgebühr).

3.3. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn diese vor Abschluss des Vertrages im Bestellvorgang vom Kunden geltend gemacht wird. Nach Abschluss des Vertrages auf Erwerb der Eintrittskarten bleibt ein Umstand, der zu einer Ermäßigung berechtigen würde, unabhängig, ob er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand oder nicht, unberücksichtigt.

3.4. Bei Einlass hat der Eintrittskarteninhaber auf Verlangen des Einlasspersonals den Berechtigungsnachweis (z.B. Schüler- oder Studenten-Ausweis, München Pass), der am Veranstaltungstag gültig sein muss, vorzulegen. Wird ein gültiger Nachweis, der zu der Ermäßigung berechtigt, nicht vorgelegt, besteht der Anspruch auf Einlass aus der Eintrittskarte nur, wenn der Differenzbetrag zum vollen Preis der Eintrittskarte nachentrichtet wird. Sollte die Nachentrichtung nicht erbracht werden, wird der Zutritt zu der Veranstaltung nicht gewährt. Ein evtl. gezahlter (ermäßigter) Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

4. Fälligkeit und Verzug

4.1. Die Zahlung des Kaufpreises wird – vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung (z.B. bei Angabe eines anderen Fälligkeitsdatums in der Rechnung) – unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist der zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb der Frist nicht bei den Münchner Symphonikern eingegangen, erlischt der Anspruch auf den Konzertbesuch und der Platz wird wieder in den freien Verkauf gegeben.

4.2. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch die Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

5. Lieferung, Abholung an der Vorverkaufsstelle, Gefahrübergang, Prüfobliegenheit

5.1. Die Eintrittskarten werden dem Kunden entweder unmittelbar vor Ort ausgehändigt, auf dessen Wunsch postalisch übersandt oder als print@home-Tickets verfügbar gemacht. Der Versand der Eintrittskarten ist nur bis spätestens 3 Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich.

5.2. Werden die Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden an der Abendkasse hinterlegt, so kann der Kunde die Eintrittskarte dort nur innerhalb der Öffnungszeiten abholen.

5.3. Handelt der Kunde beim Erwerb der Eintrittskarten nicht als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung und des Verlustes der Eintrittskarten in dem Moment auf den Kunden über, wenn die Eintrittskarten dem von den Münchner Symphonikern ausgewählten Transportunternehmen zur Versendung an den Kunden übergeben worden sind.

5.4. Nach Erhalt hat der Kunde unverzüglich zu überprüfen, ob die Eintrittskarten im Hinblick auf die Anzahl, den Ort und die Veranstaltungsstätte, das Datum und die etwaig gewährte Ermäßigung mit der Bestellung übereinstimmt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden erworbenen Eintrittskarte(n) verbleibt(en) diese im Eigentum der Münchner Symphoniker.

7. Weiterveräußerungsverbot und Vertragsstrafe

7.1. Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Münchner Symphoniker nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z.B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Der Erwerb von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.

7.2. Bei nicht-gewerblichen Weiterveräußerungen ist der Kunde als Verkäufer verpflichtet, durch entsprechende Gestaltung des Kaufvertrages Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus diesem Besuchervertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten der Veranstalterin übernimmt.

7.3. Der Veranstalterin steht gegen den Veräußerer der Eintrittskarte(n) im Hinblick auf den Namen, die Anschrift und den Inhalt des Kaufvertrages bzgl. der Eintrittskarte(n) zwischen Veräußerer und Erwerber ein Recht auf Auskunftserteilung zu.

7.4. Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine der vorbezeichneten Bestimmungen in § 7.1 und § 7.2 dieses Teil II. dieser Geschäftsbedingungen steht den Münchner Symphoniker gegen den Veräußerer ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu, deren Höhe die Münchner Symphoniker nach billigem Ermessen festzulegen berechtigt sind und die einen Betrag von 2.000 Euro nicht überschreiten darf. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Eintrittskarten. Im Streitfalle unterliegt die Höhe der von der Münchner Symphonikern festgelegten Vertragsstrafe der richterlichen Kontrolle durch den zuständigen staatlichen Spruchkörper. Die Münchner Symphoniker bleiben zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wobei eine Vertragsstrafe nach dieser Vorschrift auf die Höhe des Schadensersatzanspruches angerechnet wird, sofern die Ansprüche auf demselben Lebenssachverhalt beruhen.

8. Einlass, Verspätung, Verlassen der Veranstaltung, Kartenverlust

8.1. Nur die erstmalige Verwendung des auf der Eintrittskarte aufgedruckten Barcodes berechtigt zum Eintritt der Veranstaltung, unabhängig davon, ob er auf einer Originaleintrittskarte, als print@home-Ausdruck oder als mobil-Ticket per Mobilgerät verwendet wird.

8.2. Nach der erstmaligen Verwendung der Eintrittskarte und dem erstmaligen Zugang zu der Veranstaltungsstätte verliert diese bei Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.

8.3. Der Einlass verspäteter Besucher ist nur in der Konzertpause möglich. Davon abweichende Regelungen werden programmabhängig vor Ort getroffen.

8.4. Bei Verlust einer Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

9.  Rollstuhlplätze, Beaufsichtigung Aufsichtsbedürftiger

9.1. Für die meisten Veranstaltungen der Münchner Symphoniker werden spezielle Plätze für Rollstuhlfahrer angeboten. Informationen zu den Rollstuhlplätzen sind im Kartenbüro der Münchner Symphoniker erhältlich.

9.2. Im Bedarfsfall hat der Kunde vor dem Kauf der Eintrittskarten Informationen zu der Rollstuhlgerechtigkeit der Veranstaltungsstätte im Kartenbüro der Münchner Symphoniker einzuholen. Ein Anspruch auf einen rollstuhlgerechten Platz besteht nur, wenn der Kunde einen solchen Platz ausdrücklich gebucht hat und die Münchner Symphoniker bestätigen, dass ein solcher Platz zur Verfügung steht. Die Buchung eines Rollstuhlplatzes ist ausschließlich über die Münchner Symphoniker und die Vorverkaufsstellen von München Ticket möglich.

9.3. Die Münchner Symphoniker übernehmen durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zum Führen einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern der Veranstaltung.

10. Veranstaltungsordnung/Hausordnung

10.1. Ergänzend zu diesen Regelungen gelten außerdem die am Veranstaltungsort ausgelegten Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes (z.B. Hausordnung), die ebenfalls Bestandteil des Vertrages werden.

11. Bild-, Ton- und Urheberrechte, Vertragsstrafe, Recht am eigenen Bild

11.1. Dem Kunden ist es untersagt, von der Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung Bild-, Foto-, Ton- und/oder Videoaufnahmen anzufertigen. Dies gilt auch für Aufnahmen für den privaten Gebrauch. Im Fall der Zuwiderhandlung sind die Münchner Symphoniker dazu berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe die Münchner Symphoniker nach billigem Ermessen festzulegen berechtigt sind. Im Streitfalle unterliegt die Höhe der von den Münchner Symphoniker festgelegten Vertragsstrafe der richterlichen Kontrolle durch den zuständigen staatlichen Spruchkörper. Die Münchner Symphoniker bleiben zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wobei eine Vertragsstrafe nach dieser Vorschrift auf die Höhe des Schadensersatzanspruches angerechnet wird, sofern die Ansprüche auf demselben Lebenssachverhalt beruhen.

11.2. Da einzelne Veranstaltungen von Rundfunk, Presse und/oder Fernsehen sowie von den Münchner Symphonikern aufgezeichnet werden, kann es dazu kommen, dass der Kunde als Zuschauer der Veranstaltung aufgezeichnet wird. Der Kunde erklärt sich mit der Aufzeichnung und einer eventuellen Abbildung seiner Person in nachrichtlichen Berichterstattungen und Publikationen der Münchner Symphoniker zu Zwecken der Eigenwerbung einverstanden.

12. Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung

12.1. Die Münchner Symphoniker behalten sich vor, eine Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn den Münchner Symphonikern unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftiger Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerische Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Künstlers.

12.2. Wird die Veranstaltung, für welche der Kunde die Eintrittskarten erworben hat, abgesagt oder abgebrochen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Eintrittskarte(n) nach Absage der Veranstaltung an die Münchner Symphoniker zurückzusenden und Erstattung zu verlangen. Im Falle einer Absage wird dem Kunden, sofern der Verkaufspreis der Karte(n) nicht unter dem aufgedruckten Kartenpreis liegt, der Kartenpreis, ansonsten lediglich der Verkaufspreis zurückerstattet. Bei einem Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage der Veranstaltung stehen dem Kunden nicht zu, soweit die Veranstalterin den Grund der Absage nicht zu vertreten hat

13. Verlegung der Veranstaltung, Umbesetzung

13.1. Die Münchner Symphoniker haben das Recht, den Ort, die Uhrzeit und den Tag der Veranstaltung zu ändern, soweit die Durchführung der Veranstaltung am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Uhrzeit oder zum vereinbarten Tag ohne Verschulden der Münchner Symphoniker unmöglich geworden ist oder werden wird, wenn die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Zu einer Verlegung der Veranstaltung sind die Münchner Symphoniker auch im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes im Sinne des § 12.1 des Teil II. dieser Geschäftsbedingungen berechtigt.

13.2.    Als zumutbar gelten Verlegungen

a)    hinsichtlich des Ortes, innerhalb der gleichen Stadt oder bei Verlegung in eine andere Stadt nicht mehr als 50 Km entfernt;

b)    hinsichtlich der Uhrzeit, um nicht mehr als eine Stunde früher bzw. nicht mehr als zwei Stunden später,

c)    hinsichtlich des Tages, auf den nächsten Tag zur gleichen Zeit oder, wenn der hindernde Umstand länger andauert, auf den gleichen Wochentag der nächstmöglichen Woche zur gleichen Zeit, spätestens jedoch in sechs Wochen.

Der Kunde hat das Recht, den Münchner Symphoniker nachzuweisen, dass die von den Münchner Symphoniker gewählte Verlegung für ihn unzumutbar ist. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Eintrittspreis erstattet.

13.3. Die Verlegung wird von den Münchner Symphonikern unverzüglich im Internet auf der Website der Münchner Symphoniker und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und Rundfunk bekannt gegeben. Der Kunde ist insoweit sowohl unmittelbar vor seiner Anreise als auch unmittelbar vor der Buchung seiner Anreise per Bahn, Flugzeug, etc. bzw. vor der Buchung einer Hotelübernachtung verpflichtet, die Internetseite der Münchner Symphoniker auf Änderungen in Bezug auf die Veranstaltung zu prüfen.

13.4. Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Künstlers berechtigt die Münchner Symphoniker, nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und ggf. eine Programmänderung der Veranstaltung vorzunehmen.

13.5. Bei Freiluftveranstaltungen behalten sich die Münchner Symphoniker vor, den Beginn der Veranstaltung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben. Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden.

13.6. Im Falle der Verlegung und Umbesetzung der Veranstaltung steht dem Kunden das Recht der Minderung und des Rücktritts nicht zu, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Verlegung oder Umbesetzung für ihn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles unzumutbar war. Die gesetzlichen Rechte der Münchner Symphoniker bleiben unberührt.

14. Haftung der Veranstalterin, Garderobenhaftung

14.1. Die Münchner Symphoniker haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Münchner Symphoniker auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

14.3. Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von den Münchner Symphoniker übernommenen Garantie sowie eine Schadensersatzhaftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

14.4. Die Münchner Symphoniker übernehmen für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Kunden in der Garderobe keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn die Münchner Symphoniker die Garderobe gegen Aushändigung einer Garderobenmarke besonders in Verwahrung genommen hat. In diesem Fall gilt jedoch eine Begrenzung der Haftung auf 2.500 Euro pro Garderobenmarke, es sei denn, es ist am Ort der Veranstaltung eine abweichende Regelung getroffen worden.

15. Eintrittskarte als Fahrschein

15.1. Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet jede Eintrittskarte für ein Konzert der Münchner Symphoniker die kostenlose Nutzung des MVV im gesamten MVV-Bereich für die Fahrt zur Veranstaltung und zurück (gilt nicht für Ersatzkarten, die an der Abendkasse ausgestellt werden). Als Nachweis gilt ein entsprechender Aufdruck auf den Karten.

16. Kein Widerrufsrecht

16.1. Der Kunde kann seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zum Erwerb der Eintrittskarten nicht widerrufen, weil ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht besteht. Der Kunde ist also im Falle der Abgabe einer Willenserklärung gerichtet auf Erwerb einer Eintrittskarte an diese Erklärung gebunden und insbesondere zur Abnahme und zur Bezahlung der Eintrittskarten verpflichtet, wenn nach den obigen Bestimmungen ein Vertrag zustande gekommen ist.

17. Datenschutzbedingungen

17.1. Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten, Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten.

17.2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Münchner Symphoniker informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

III. Abonnementbedingungen

1. Abonnementvertrag

1.1. Ein Abonnement kann ab Erscheinen des Abo-Vorschauheftes telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail über das Kartenbüro der Münchner Symphoniker sowie im Internet unter www.muenchner-symphoniker.de bestellt werden. Es finden die Allgemeinen Bestimmungen für den Erwerb von Eintrittskarten und Abonnements und den Besuch von Veranstaltungen (II.) Anwendung.

2. Umfang und Verlängerung des Abonnements

2.1. Ein Abonnement gilt grundsätzlich jeweils für eine Konzertsaison. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern es nicht fristgerecht zum 1. Juni der laufenden Saison oder dem den Kunden mitgeteilten Termin schriftlich gekündigt wird. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungszugang per Bankeinzug oder Überweisung. Die Abo-Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang bis spätestens eine Woche vor dem ersten Konzert der jeweiligen Abo-Reihe verschickt, nach Möglichkeit jedoch früher. Zahlt der Abonnent nicht fristgerecht, sind die Münchner Symphoniker berechtigt, ohne Nachfristsetzung das Abonnement anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Abonnenten nicht zu. Bereits stattgefundene Veranstaltungen der Abonnementreihe sind in jedem Falle vom Abonnenten zu zahlen.

2.2. Der Abonnementpreis bestimmt sich jeweils nach der gewählten Preiskategorie. Die Preiskategorien sind auf www.muenchner-symphoniker.de und in diversen von den Münchner Symphonikern herausgegebenen Printmedien einsehbar. Die Münchner Symphoniker behalten sich vor, die Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Abonnements, die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Die gültigen Abonnementbedingungen können Sie unter www.muenchner-symphoniker.de nachlesen.

2.3. Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben den Münchner Symphonikern vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement während der Konzertsaison noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Abonnementkarten. Nicht besuchte Abonnementkonzerte können nicht rückvergütet werden und berechtigen nicht ersatzweise zum Besuch anderer Konzerte. Bei Konzertausfällen wird der Abonnementpreis anteilig erstattet. Aufgrund technischer oder künstlerischer Anforderungen bestimmter Programme ist es nicht möglich, einen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen Preiskategorie des Abonnements zu garantieren.

3. Ermäßigung für Schüler, Studenten, Azubis und München-Pass

3.1. In der Saison 2018/2019 erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende und München-Pass-Inhaber eine Ermäßigung auf den Preis des Abonnements in Höhe von 25 %, wenn im Zeitpunkt der Veranstaltung der Grund, der zur jeweiligen Ermäßigung berechtigt, noch besteht.

3.2. Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 % erhalten gegen Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung auf den Preis des Abonnements in Höhe von 50 %. Ist eine Begleitperson in dem Schwerbehindertenausweis angegeben (Merkzeichen „B“ im Ausweis), erhält diese ebenfalls die o.g. Ermäßigung. Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen (Merkzeichen „B“ im Ausweis) erhalten 50 % Ermäßigung auf den Preis des Abonnements.

3.3. Für ermäßigte Abonnements ist zu Beginn der neuen Saison, spätestens bis zum 1.10., die Berechtigung der Ermäßigung durch Zusenden einer Kopie nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht fristgerecht und wird auch keine fristgerechte Kündigung des Abonnements ausgesprochen, wird dieses zum vollen Abonnementpreis der jeweiligen Preiskategorie weitergeführt.

4. Vergünstigte Einzelkarten

4.1. Jeder Abonnent erhält auf den Kauf von Einzelkarten der Münchner Symphoniker einen Preisnachlass von 10 % auf die Einzelkarten (inkl. Systemgebühr). Die Anzahl der ermäßigten Karten, die pro Konzert gekauft werden können, ist nach Verfügbarkeit limitiert auf 4. Einzelkarten können ab einem Monat vor dem eigentlichen Vorverkaufsstart der Einzelkarten telefonisch/per Email im Kartenbüro der Münchner Symphoniker gekauft werden. Für die Bearbeitung und den Versand der Karten fällt die jeweils gültige Service- und Bearbeitungsgebühr bzw. Systemgebühr an.

5. Platztausch

5.1. Jeweils vor Beginn einer neuen Saison kann der Abonnent in eine andere Abonnementserie tauschen oder innerhalb des bestehenden Abonnements den Sitzplatz tauschen. Änderungswünsche können dem Kartenbüro ab dem Kündigungsdatum telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden.

6. Termintausch

6.1. Wenn der Kunde eines seiner Abonnementkonzerte nicht besuchen kann, besteht die Möglichkeit, zweimal pro Saison auf einen anderen Termin innerhalb der Konzertsaison zu tauschen. Der Tausch ist in ein beliebiges Abonnementkonzert möglich, wenn dies spätestens zwei Wochen vor dem Konzerttermin des Abonnementkonzertes im Ticketbüro der Münchner Symphoniker angemeldet wird. Grundsätzlich wird nach Verfügbarkeit und innerhalb der Preiskategorie getauscht, die der Kunde abonniert hat. Wenn dort kein Platz verfügbar ist, ist ein Wechsel in eine niedrigere Preiskategorie möglich. Der Differenzbetrag kann nicht erstattet werden. Ein Tausch in eine höhere Preiskategorie ist gegen Zahlung des Differenzbetrages möglich.

7. Übertragbarkeit

7.1. Abonnenten können ihren Platz für einzelne Konzerte auf Dritte übertragen. Da sie für jedes Abonnementkonzert eine gesonderte Karte erhalten, kann diese einzeln weitergegeben werden. Im Falle ermäßigter Abonnements ist die Berechtigung den Besuch einzelner Konzerte auf Dritte zu übertragen nur dann möglich, wenn diese dritte Person ebenfalls ermäßigungsberechtigt ist und dies auf Nachfrage auch nachweisen kann. Der gewerbliche Weiterverkauf ist nicht gestattet.

8. Korrespondenz und Adressänderung

8.1. Die Abonnenten erhalten Informationen über Konzerte und Veranstaltungen per Post. Adressänderungen sind dem Kartenbüro umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei jedem Schriftwechsel ist die Kundennummer sowie die Abonnementreihe mitzuteilen.

9. Eintrittskarte als Fahrschein

9.1. Jede Abonnementkarte für ein Konzert der Münchner Symphoniker beinhaltet die kostenlose Nutzung des MVV im gesamten MVV-Bereich für die Fahrt zur Veranstaltung und zurück (gilt nicht für Ersatzkarten, die an der Abendkasse ausgestellt werden). Als Nachweis gilt ein entsprechender Aufdruck auf den Karten.

10. Ausstellung von Ersatzkarten

10.1. Sollte eine Abo-Konzertkarte verlegt oder zum Konzertbesuch vergessen worden sein, kann an der Abend- bzw. Tageskasse eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 2 € je Karte ausgestellt werden. Sind alle Eintrittskarten des Abonnements verloren worden, kann im Kartenbüro eine Abo-Ersatzkarte für die laufende Saison gegen eine Bearbeitungsgebühr von 4 € je Abo-Karte ausgestellt werden.

IV.  Schlussbestimmungen

1.1. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz der Münchner Symphoniker in München.

1.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab der Spielzeit 2018/2019.



Stand: 03.04.2019